Rahmenzins

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Der Rahmenzins dient der finanzierenden Bank als zusätzliche Sicherheit. In diesem Zusammenhang wird er mit der jeweiligen Grundschuld eingetragen. Insbesondere dient der Rahmenzins dazu, die jährlichen Nebenleistungen abzusichern. Sollte der Darlehensnehmer aus irgendwelchen Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, so hat die Bank die Möglichkeit das Objekt zu verwerten, beispielweise eine Zwangsversteigerung vorzunehmen. Grundsätzlich kann sich die Bank bis zur Höhe des jeweiligen Grundschuldbetrages aus diesem Erlös befriedigen. Wurde aber zusätzlich ein Rahmenzins eingetragen, so kann die Bank sich bis zu dem Grundbetrag zuzüglich des jährlichen Rahmenzins befriedigen. Allerdings kann die Bank auf den Rahmenzins auch nur zugreifen, wenn Forderungen in dieser Höhe bestehen. Die Höhe des Rahmenzins ist von Bank zu Bank verschieden, in der Regel liegt er jedoch zwischen 12 und 18 Prozent.

 
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