Rate

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Den Begriff „Rate“ findet man in den verschiedensten Bereichen des Lebens, wie beispielweise die Sterbe- oder Geburtenrate, die Wachstums- oder Inflationsrate. Doch auch im Rahmen der Finanzierung spricht man von einer Rate. Grundsätzlich wird zwischen dem Gläubiger und dem jeweiligen Schuldner eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die eindeutig festlegt in welchem Zeitraum und mit welchen Ratenzahlungen die Schuld an den Gläubiger zurückzuzahlen ist. Als Rate werden in der Regel gleichbleibende Beträge festgelegt die zu einem bestimmten Termin immer an den Gläubiger zu zahlen sind, beispielweise zu jedem ersten eines Monats. Meist besteht die Rate aus der Tilgung und den anfallenden Zinsen. Je nach Kredit- bzw. Darlehensart kann der Anteil von Zinsen und Tilgung über die gesamte Laufzeit gleich sein oder sich entsprechend verändern. Es gibt aber auch wenige Verträge in denen nur die regelmäßige Zinszahlung vereinbart wird und die Rückzahlung der Schuld nur zeitlich konkretisiert wird. So ist es dem Schuldner selbst überlassen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt er eine Tilgung vornimmt. Die Tilgung muss jedoch innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erfolgen.

 
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