Ratenverzug
Nimmt ein Kreditnehmer bei der Bank einen Kreditnehmer auf, so wird in dem Kreditvertrag auch die entsprechende Rückzahlung festgelegt. Einerseits wird hier die Höhe der regelmäßigen Raten festgelegt, andererseits aber auch der jeweilige Zeitpunkt der Rückzahlung, beispielweise immer am 1. des Monats oder zum 15. Wird eine Rate nicht pünktlich an die Bank gezahlt, so gerät der Kreditnehmer in Ratenverzug. Bei einem Ratenverzug muss der Kreditnehmer mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Zunächst einmal kann die Bank ihm den sogenannten Verzugsschaden in Rechnung stellen. Dies sind Kosten, die der Bank auf Grund einer verspäteten Zahlung entstehen. Die Höhe des Bruttosollzinssatzes spielt hierbei eine entscheidende Rolle, denn anhand diesem wird der Verzugsschaden häufig berechnet. Ist der Kreditnehmer regelmäßig mit den Raten in Verzug oder bereits im Rückstand von zwei Raten, so kann die Bank den Kredit kündigen. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass er die noch bestehende Kreditsumme sofort zurückzahlen muss. Kann er dies nicht, so ist die Bank berechtigt, auf die eventuellen Sicherheiten zurückzugreifen und sich hierdurch zu befriedigen, beispielweise durch die Zwangsversteigerung der Immobilie.

