Renovierung
Grundsätzlich versteht man unter der Renovierung alle Maßnahmen, die dazu dienen ein Gebäude Instand zusetzen. Durch die Nutzung eines Gebäudes bzw. durch den gewöhnlichen Gebrauch können sich Schäden ergeben, die bei der Renovierung beseitigt werden und die den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherstellen. Doch auch im Mietrecht wird der Begriff „Renovierung“ häufig gebraucht, allerdings versteht man hier etwas anderes darunter. Unter der Renovierung fallen im Mietrecht, die sogenannten Schönheitsreparaturen, sie üblicherweise der Mieter selbst vorzunehmen hat. Man versteht hierunter die Renovierung der Mieträume, wie beispielweise tapezieren oder streichen. Instandsetzungsarbeiten, also Reparaturen, müssen jedoch vom Mieter nicht vorgenommen werden, obwohl sie eigentlich zur Renovierung gerechnet werden. Eine Ausnahme können hier kleinere Reparaturen bilden, die einen bestimmten Kostenfaktor nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist hierbei immer der jeweilige Mietvertrag, der zu Grunde liegt.

