Restschuldversicherung

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Die Restschuldversicherung dient zur Absicherung des jeweiligen Kreditvertrages. Insbesondere dient sie der Absicherung des jeweiligen Kreditnehmers und dessen Angehörigen. Ursprünglich handelte es sich bei dieser Restschuldversicherung um eine Lebensversicherung, die im Falle eines Todes des Kreditnehmers für die Restschuld aufkam, so dass die Rückzahlung des Kredites seitens der Versicherung gesichert war. Auch die Angehörigen brauchen sich in diesem Fall keine Gedanken machen, vor einem Schuldenberg zu stehen. Die Versicherung selbst kann sich dabei aussuchen, ob sie die Restsschuld in einer einmaligen Zahlung begleicht oder die monatlichen Raten übernimmt. Heute gibt es jedoch auch andere Formen der Restschuldversicherung, die weitere Risiken des Kreditnehmers beinhalten können. So kann die Restschuldversicherung auch im Falle einer längerandauernden Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit zu tragen kommen. Die Restschuldversicherung kann von der Bank für die Kreditzusage vorgeschrieben werden. In solchen Fällen wird die Restschuldversicherung mit dem Kredit gekoppelt. Die monatlichen Raten enthalten dann automatisch auch die Beiträge zur Versicherung. Jedoch unabhängig davon, kann jeder Kreditnehmer freiwillig eine solche Restschuldversicherung abschließen.

 
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