Rohbauabnahme
Grundsätzlich muss eine Rohbauabnahme dann erfolgen, wenn der Rohbau fertiggestellt wurde. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Auflage, an die sich jeder Bauherr zu halten hat. Die Rohbauabnahme erfolgt seitens der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde und ist ein Teil der gesamtbauaufsichtlichen Bauabnahme. Die Rohbauabnahme enthält die Überprüfung der eingereichten Pläne bzw. Anträge mit dem Bau. Es wird überprüft ob der Bau auch den genehmigten Plänen entspricht. Des weitern wird überprüft, ob die Bauvorschriften eingehalten wurden. Um eine Überprüfung zu gewährleisten, sind die jeweiligen Bauherren angehalten, die wesentlichen Bauteile möglichst offen zu halten, damit Ausführungsart und Maße einfach und schnell überprüft werden können. Als Rohbau wird ein Bau dann bezeichnet, wenn statisch notwendigen Bauteile alle errichtet wurden, wie beispielweise Brandwände, Dachkonstruktion oder Schornstein. Erst wenn die Rohbauabnahme erfolgt ist, darf der Bau weitergeführt werden. Dann erfolgt im Rahmen der gesamtbauaufsichtlichen Bauabnahme zum Schluss nur noch die Schlussabnahme, bei der die Genehmigung zur Nutzung erteilt wird.

