Rohbauland
Bei einem Rohbauland handelt es sich um Bauland, welches jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht bebaut werden kann. Die Gemeinden haben diese Flächen jedoch bereits für die bauliche Nutzung vorgesehen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Bruttorohbauland und dem Nettorohbauland. Beim Bruttorohbauland sind in der Regel die Grundstücke noch nicht parzelliert oder Grenzen müssen eventuell noch umgelegt werden. Beim Nettorohbauland ist dieser Vorgang bereits abgeschlossen jedoch fehlt noch die Erschließung der Grundstücke. Für die Erschließung müssen noch einzelne Flächen entsprechend ihrer Nutzung festgelegt werden, wie beispielweise für Straßen und Wege. Fehlt lediglich die Erschließung, so besteht für den Käufer ein Rechtsanspruch für den Bau, allerdings erst dann, wenn die Erschließung abgeschlossen ist. Wenn es sich um ein Rohbauland handelt, sollte man bei der zuständigen Gemeinde bzw. Kommune unbedingt Erkundigungen einholen, wann mit der Erschließung zu rechnen ist. Denn häufig kann dies einige Zeit, mitunter sogar auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wer sich mit dem Hausbau in Termindruck befindet, sollte also auf jeden Fall diesbezüglich nachfragen.

