Schenkung

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Bei einer Schenkung handelt es sich um eine Zuwendung, die unentgeltlich erfolgt. Dabei bereichert jemand einen anderen aus seinem Vermögen. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich im Paragrafen 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Schenkungsversprechen bedarf auf jeden Fall der notariellen Beurkundung. Unter dem Schenkungsversprechen versteht man die Willenserklärung des jeweils Schenkenden. Wird diese Form nicht eingehalten, so gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf das Schenkungsversprechen. Allerdings gilt: sobald das jeweilige Geschenk übereignet wurde, so ist die Beurkundung seitens eines Notars nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet, dass ein Schenkungsvertrag, bei dem keine notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens vorliegt, auch dann wirksam wird, wenn eine Übergabe des Geschenks stattgefunden hat. Grundsätzlich kann eine Schenkung an bestimmte Auflagen gebunden werden, so wird bei der Schenkung von Immobilien oft ein Nießbrauchrecht für die Schenker eingetragen. Da bei einer Erbschaft häufig hohe Erbschaftssteuern anfallen, sollte man über die Möglichkeit einer Schenkung nachdenken. Zwar fallen auch hier Schenkungssteuern an, die jedoch geringer ausfallen als die Erbschaftssteuern, jedenfalls dann wenn man den Schenkungssteuerfreibetrag nutzt, der alle zehn Jahre genutzt werden kann.

 
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