Schlussabnahme

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Die Schlussabnahme wird auch als Gebrauchsabnahme bezeichnet. Zum einen versteht man hierunter die Bescheinigung seitens der Behörden, dass ein Gebäude bautechnisch und baurechtlich ohne Mängel ist und zur Nutzung bereit steht. Zum anderen versteht man unter der Schlussabnahme aber auch, die Abnahme des Bauherren. Bei dieser muss der Bauherr kontrollieren, ob alle von ihm beauftragten Arbeiten zu seiner Zufriedenheit ausgeführt wurden. Ein spezielles Abnahmeprotokoll enthält alle Arbeiten, die unsachgemäß ausgeführt wurden, eventuelle Mängel und Schäden. Ist diese Schlussabnahme seitens des Bauherren erfolgt, so bedeutet dies für den jeweiligen Unternehmer, dass die Herstellung des Hauses komplett abgeschlossen ist. Der Bauherr selbst kann nach der Schlussabnahme lediglich Nachbesserungen, Minderungen, Wandelungen oder Schadensansprüche an den jeweiligen Unternehmer stellen. Verlief die Bauabnahme erfolgreich, so beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungspflicht des Unternehmers. Zudem ist dem Bauherrn bei der Schlussabnahme eine Bescheinigung zu übergeben, aus der die Funktion der Kamin- und Heizungsanlage hervorgeht, sowie die Möglichkeit der jeweiligen Nutzung dokumentiert wird (z.B. gewerbliche Nutzung oder Nutzung zu Wohnzwecken).

 
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