Schlusszahlung
Bei der Schlussrechnung handelt es sich um die letzte Rechnung, die seitens eines Unternehmers auf Grundlage eines Werkvertrages gestellt wird. Gerade im Bereich des Bauwesens, wird nicht nur eine Rechnung am Ende aller Arbeiten gestellt, sondern es sind bereits vorher Zahlungen fällig. Der jeweilige Unternehmer stellt hierfür Abschlagsrechnungen. In der Regel findet eine Zahlungen je nach Baufortschritt statt. Beispielweise nach Fertigstellung des Rohbaus ist bereits ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtbausumme an den Unternehmer zu zahlen. Die Schlussrechnung, die der Unternehmer nach Beendigung stellt, hat jedoch auch rechtliche Auswirkungen. Ab diesem Zeitpunkt (also mit Stellung der jeweiligen Schlussrechnung) beginnt die Verjährungsfrist für den Bauherren. Nur innerhalb dieser Verjährungsfrist hat der Bauherr Ansprüche auf eventuelle Nachbesserungen oder Beseitigung von Mängeln, zu Grunde liegt hier der Paragraf 633 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen finden sich ferner genaue Einzelheiten für das Baugewerbe.

