Schufa Klausel

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Der Begriff „Schufa“ stellt eine Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung dar. Die Schufa sieht ihre Aufgaben darin zum einen ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und Verbraucher vor Überschuldungen zu schützen. Die Vertragspartner und Banken übermitteln an die Schufa Daten über ihre Kunden. Dazu muss grundsätzlich der jeweilige Kunde seine Einwilligung gegeben. Man findet daher unter jedem Darlehensvertrag die sogenannte Schufa-Klausel. Mit Unterzeichnung dieser Schufa Klausel stimmt der jeweilige Kunde jedoch nicht nur zu, dass seine Daten an die Schfa weitergeleitet werden dürfen, sondern auch, dass sich das Kreditinstitut Informationen aus der Schufa über den Kunden holen darf. Aus diesen Informationen kann das Kreditinstitut entnehmen, ob bereits Kredite bestehen und ob diese bisher immer fristgerecht zurückgezahlt wurden. Zum einen kann hierdurch ein Kredit abgelehnt werden, wenn entweder ein negativer Eintrag in der Schufa verzeichnet ist oder die Bank der Meinung ist, dass bereits zu viele Kredite existieren und die Rückzahlung des neuen hierdurch nicht als gesichert erscheint. In der Regel wird ein Kreditinstitut nur den Kredit gewähren, wenn die Schufa-Klausel seitens ihres Kunden unterschrieben wird.

 
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