Schuldnertausch

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Es kommt heute immer wieder vor, dass ein Eigentum, wie beispielweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, bereits nach einer relativ kurzen Zeit wieder veräußert wird. Wurde vor Jahren noch das Eigenheim Anschaffung für das Leben gesehen, so kann sich heute auf Grund von Veränderungen keiner davon freisprechen, dass Eigenheim doch wieder zu verkaufen. Hierzu gibt es die verschiedensten Gründe. Meist ist zu diesem Zeitpunkt des Verkaufs, das bestehende Darlehen noch nicht getilgt. Unter gewissen Umständen kann der Verkäufer bis Eigentümer der Immobilie die Finanzierung mitverkaufen. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Konditionen für eine Immobilienfinanzierung zum Zeitpunkt des Verkaufs schlechter sind, als die Konditionen der bestehenden Finanzierung. Grundsätzlich wird hierbei jedoch die Genehmigung des jeweiligen Gläubigers benötigt. Bevor er sich mit einem Schuldnertausch bereit erklärt, wird er die Bonität des neuen Schuldners umfangreich prüfen. Erst, wenn diese Prüfung positiv verläuft, wird er die Genehmigung zum Schuldnertausch geben. Die Kreditinstitute verlangen für den Schuldnertausch in der Regel eine Vergütung, die zwischen einem und zwei Prozent der jeweiligen Restschuldsumme liegt.

 
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