Schuldzinsen
Grundsätzlich überlässt die Bank bei einer Immobilienfinanzierung dem Kunden das Geld nicht kostenlos. Für die Überlassung der mittel, die zur Finanzierung dienen, verlangt das jeweilige Kreditinstitut ein Entgelt, welches als Schuldzinsen bezeichnet wird. Der Darlehensnehmer hat also nicht nur den Betrag des Darlehens an das Kreditinstitut zurückzuzahlen, sondern darüber hinaus auch die Schuldzinsen. Gerade für Immobilienkäufer, die ihre erworbene Immobilie nicht selbst nutzen, sondern diese beispielweise Vermieten, haben die Schuldzinsen auch aus steuerlicher Sicht eine entscheidende Rolle. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

