Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

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Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist auch weitreichend unter ihrer Abkürzung „Schufa“ bekannt. Die Schufa sieht ihre Aufgaben darin zum einen ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und Verbraucher vor Überschuldungen zu schützen. Die Vertragspartner und Banken übermitteln an die Schufa Daten über ihre Kunden. Dazu muss grundsätzlich der jeweilige Kunde seine Einwilligung gegeben. Man findet daher unter jedem Darlehensvertrag die sogenannte Schufa-Klausel. Hinzu kommen Daten, die aus öffentlichen Quellen stammen, bei denen die Kunden jedoch nicht ihre Einwilligung geben müssen, beispielweise aus Schuldverzeichnissen, die bei den Amtsgerichten zu finden sind. Neben den persönlichen Daten, wie Name, Anschrift (eventuell auch frühere Anschriften) und Geburtsdatum findet man bei der Schufa auch Daten die sich auf die Abwicklung von bisherigen Geschäftsbeziehungen beziehen. Wurden diese bisher immer korrekt abgewickelt, so spricht man auch von einem positiven Eintrag in der Schufa. Aber auch Daten, die ein nichtvertragsgemäßes Verhalten wiederspiegeln oder gerichtlich durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen werden in der Schufa gespeichert. Bei solchen Einträgen spricht man von negativen Einträgen.

 
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