Schwachlasttarif
Der Schwachlasttarif wird häufig auch als Niedertarif oder Nachtstrom bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen relativ günstigen Tarif, der von den Stromversorgern vor allem innerhalb der Nacht angeboten wird. In der Regel gilt dieser Strompreis Montags bis Freitags von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr, Samstags von 13.00-24.00 Uhr und an Sonn – und Feiertagen von 0.00 – 6.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Die Zeiten sind aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In der restlichen Zeit wird der sogenannte Hochtarif oder auch Normaltarif zugrunde gelegt. Sinn dieses Schwachlasttarifes ist es, für die Stromversorger eine gleichmäßige Auslastung ihres Kraftwerkes zu erreichen . Die Kosten der Stromproduktion sind für den Stromversorger somit günstiger. Benötigt wird für diesen besonderen Tarif aber ein anderer Stromzähler mit zusätzlichem Zählwerk. Das ganze lohnt sich aber nur, wenn mindestens zehn Prozent des gesamten 24-Stunden –Verbrauchs in diese Zeit fallen. In der Regel sind in normalen Haushalten zehn Prozent dieses Schwachlasttarifes berücksichtigt. Jeder Kunde verbraucht während der Schwachlastzeit Strom.

