Schwarzarbeit

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Gerade beim Bau wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass viele Personen hier Schwarzarbeit vornehmen. Grundsätzlich sollte man sich als Bauherr davon überzeugen, dass der jeweils beauftragte Bauunternehmer nur Mitarbeiter beschäftigt, die auch entsprechend angemeldet sind. Was viele Bauherren nicht wissen: Auch Freunde, Bekannte und Nachbarn, die beim Bau des Hauses mithelfen müssen als Bauhelfer angemeldet werden, denn sonst gelten auch sie als „Schwarzarbeiter“. Der Gesetzgeber schreibt daher für private Bauhelfer – also solche, die keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen – eine sogenannte Bauhelfer Unfallversicherung vor. Sie dient zum Schutz der Bauhelfer. Bei der Berufsgenossenschaft muss der Bauherr sein Bauvorhaben anmelden. Bei der Berechnung des Beitrages geht man von den geleisteten Arbeitsstunden und einem fiktiven, marktgerechten Entgelt für diese Stunden aus. Die privaten Helfer sind also wie Arbeitnehmer zu versichern. Wer Personen beschäftigt und diese für ihre Leistungen bezahlt, der sollte sicher gehen, dass diese auch ein entsprechendes Gewerbe nachweisen können. Der nette Maurer von nebenan, der in seiner Freizeit für wenig Geld mithilft, gilt hingegen als „Schwarzarbeiter“.

 
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