Schwerbehindertenbauförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbehinderte Zuschüsse oder/und vergünstigte Darlehen für den Erwerb oder den Bau eines Eigenheimes, sowie einer Eigentumswohnung beantragen. Dies gilt für alle Schwerbehinderte, die am allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz nachweisen können oder aber einen in Aussicht haben. Die Zuschüsse und Darlehen stammen aus der Ausgleichsabgabe. Schwerbehinderte haben jedoch nicht nur die Möglichkeit diese bei dem Erwerb eines Eigenheimes zu beantragen, sondern auch um den bestehenden Wohnraum entsprechend an die Bedürfnisse der Behinderung anzupassen. Wird ein Umzug geplant, weil der neue Wohnraum erheblich verkehrsgünstiger zur Arbeitsstätte des Behinderten liegt, so kann auch unter diesen Umständen ein Zuschuss bzw. Darlehen beantragt werden. Betroffene sollten sich im Vorfelde genau erkundigen, welche Möglichkeiten für sie eventuell in Frage kommen. Genauere Auskünfte hierüber können die jeweils zuständigen Hauptfürsorgestellen geben.

