Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht gilt in der Regel für Flächen, die in einem gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Mit dem Sondernutzungsrecht erhält der Berechtigte das Recht die Fläche alleine zu nutzen, dass heißt unter dem Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer. Ein Sondernutzungsrecht erhalten beispielweise die Eigentümer im Erdgeschoss für einen Gartenanteil oder bestimmte Stellflächen für das Kraftfahrzeug können als Sondernutzungsrecht gelten. Das Sondernutzungsrecht ist von dem Eigentum abhängig, dass heißt es kann nicht einzeln veräußert werden, sondern nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Eigentumswohnung. Alle anderen Eigentümer von Wohnungen haben auf die Mitbenutzung dieser Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, verzichtet. Grundsätzlich kann der Sondernutzungsrecht Besitzende, die Fläche allein nutzen und jeden verweisen, der diese betritt oder sich gegen eventuelle Beeinträchtigungen währen. Jedoch wurde in der Vergangenheit immer wieder über den Umfang des Nutzungsrechtes gestritten, denn grundsätzlich kann der Besitzer des Sondernutzungsrechtes nicht uneingeschränkt alles mit der Fläche machen, was er möchte. Ein Einstellplatz dient also wirklich der Abstellung des Kraftfahrzeuges, nicht jedoch als Abstellfläche für andere Sachen.

