sozialer Wohnungsbau

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Bei sozialen Wohnungsbau handelt es sich um Wohnraum, dessen Bau vom Staat gefördert wird bzw. wurde. In der Regel findet diese Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen statt. Zum einen ist der jeweilige Eigentümer dieses Wohnraumes verpflichtet, den Wohnraum auch nur an anspruchsberechtigte Personen zu vermieten. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der einen Wohnberechtigungsschein für den jeweiligen Wohnraum vorweisen kann. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: einerseits die Personenanzahl, die in den Wohnraum einziehen muss und andererseits eine bestimmte Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Ob diese Voraussetzungen der Mieter erfüllt werden, wird vom Staat in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Fallen Personen weg oder steigt das Einkommen, so sind eventuell Fehlbelegungsabgaben zu zahlen. Andererseits ist der Eigentümer des Wohnraumes jedoch auch verpflichtet, diesen entsprechend günstig zu vermieten. Daher gibt es festgelegte Regelungen, welcher Mietpreis berechnet werden darf.

 
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