stillschweigende Abnahme
Wird ein Bauwerk fertiggestellt, so erfolgt in der Regel eine sogenannte Abnahme, die auch als Bauabnahme bezeichnet wird. Hierbei handelt es ich um eine zivilrechtliche Bauabnahme, die den Gefahrenübergang von dem jeweiligen Bauunternehmer zum Bauherren darstellt. Damit die Bauabnahme erfolgen kann muss das Bauwerk fertiggestellt sein und darf keine wesentlichen Mängel aufweisen. Grundsätzlich kann man verschiedene Arten der Bauabnahme unterscheiden: ausdrückliche Abnahme, die auch als erklärte Abnahme bezeichnet wird, förmliche Abnahme, fiktive Abnahme und stillschweigende Abnahme, die auch als konkludente Abnahme bezeichnet wird. Bei der stillschweigenden Abnahme handelt es sich um eine Abnahme, die auf Grund eines schlüssigen Handelns seitens des Auftragnehmers vorgenommen wird. Zu den schlüssigen Handlungen gehören beispielsweise die Zahlung der Schlussrechnung des Bauunternehmers oder die Nutzung des Bauwerkes durch den Auftraggeber bzw. Bauherren. Nach einer solchen Abnahme kann der Auftraggeber eine vereinbarte Vertragsstrafe nicht mehr geltend machen, es sei denn er behält sich dieses Recht vor.

