Subunternehmer
Ein Subunternehmer wird auch als Nachunternehmer bezeichnet. Der Subunternehmer wird nicht von dem jeweiligen Auftraggeber direkt beauftragt, sondern von einem anderen Unternehmer, der als Hautunternehmer gilt. Der Auftraggeber vergibt eine oder mehrere Leistungen an einen Unternehmer seiner Wahl, der mit der Ausführung beauftragt ist. Gerade im Bereich des Bauwesens können häufig von dem Hauptunternehmer nicht alle Leistungen erbracht werden, daher vergibt er einzelne Leistungen bzw. bestimmte Gewerke an andere Unternehmer, sogenannte Subunternehmer. Der Subunternehmer arbeitet im Auftrage des Hauptunternehmers und stellt diesem seine Leistungen auch in Rechnung. Für den Bauherren selbst ergibt sich insofern ein Vorteil, wenn er einen Hauptunternehmer beauftragt, dass er nur einen Ansprechpartner hat. Er muss nicht selbst die einzelnen Gewerke vergeben, sondern überlässt diese Arbeit dem Hauptunternehmer. Falls Mängel auftreten braucht er sich immer nur an diesen zu wenden. Diese Form des Unternehmereinsatzes ist nicht nur im Bauwesen weit verbreitet, sondern auch in anderen Branchen, wie beispielweise der Logistik.

