technische Baubestimmungen
Die technischen Baubestimmungen werden von den obersten Bauaufsichtsbehörden herausgegeben und öffentlich bekannt gemacht. Es handelt sich hierbei um eingeführte Regeln – die Technik betreffend. Sie dienen in erster Linie der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Gesundheit und dem Leben. Grundsätzlich müssen alle Personen, die am Bau beteiligt sind, diese technischen Bestimmungen einhalten. Hierzu gehören nicht nur die Bauunternehmer, sondern auch Bauleiter und Bauherren, sowie alle Personen, die eine Bauvorlageberechtigung nach Paragraf 71 Abs. 3 LBO oder nach Paragraf 71 Abs. 4 LBO besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von den technischen Baubestimmungen abgewichen werden. Hierzu muss der jeweilige Bauherr jedoch nachweisen, dass durch die Abweichung die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Finden Abweichungen in den Bereichen Bauart und Bauprodukt statt, so müssen spezielle Verfahrensvorschriften beachtet werden, die sich im Paragrafen 23 der LBO finden. Die jeweils gültigen technischen Baubestimmungen sind in der Regel auch im Internet für jeder „Mann“ abzurufen.

