Teilbaugenehmigung

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Grundsätzlich muss eine Baugenehmigung vorliegen, bevor mit der Errichtung eines Gebäudes überhaupt begonnen werden kann. Doch das Baugenehmigungsverfahren ist oft sehr zeitaufwendig und somit dauert es mit unter bis zu drei Monaten, bevor eine Baugenehmigung vorliegt. Wer solange nicht warten möchte hat die Möglichkeit eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Eine Teilbaugenehmigung ist ein Antrag, der gestellt werden kann, wenn ein Bauherr sein Bauvorhaben sofort beginnen möchte. Bei diesem Verfahren muss man nicht abwarten bis die eigentliche Baugenehmigung erteilt wurde. Dieses Genehmigungsverfahren wird bei dieser Prozedur in Abschnitte aufgeteilt. So wird das Bauvorhaben nur Schritt für Schritt genehmigt. Der Bauherr kann somit sofort mit einem bestimmten Teil seinem Bauvorhaben beginnen, wie beispielweise der Erdaushub und der anschließende Bau des Kellers oder der Bodenplatte. Hierbei ist darauf zu achten, dass nur gewisse Teile des Baus genehmigt werden. Das gesamte Bauvorhaben ist damit noch nicht sichergestellt, weshalb es ratsam ist zu warten, bis die gesamte Genehmigung vorliegt. Deshalb sollte ein Bauvorhaben nur dann in Angriff genommen werden, wenn die vollständige Baugenehmigung vorliegt. Eine Teilbaugenehmigung wird nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt.

 
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