teilerschlossen
Teilerschlossen ist ein sehr weitläufiger Begriff, der sich auf viele unterschiedliche Bereiche beziehen kann. Im Maklerwesen bezeichnet dies in der Regel ein Grundstück, das noch nicht ganz für den Bau beispielsweise einem Wohnhaus geeignet ist. So kann es sein, dass das Grundstück an ein öffentliches Straßen- oder Wegnetz angeschlossen ist, aber noch keine Stromleitungen oder Abwassersysteme installiert worden sind. Erst wenn ein Grundstück vollständig erschlossen worden ist, sollte mit dem Bau begonnen werden. Deshalb sollte sich der Bauherr immer im Vorfeld erkundigen und das Grundstück begutachten, ob es bereits voll erschlossen ist und somit auch sofort bebaut werden kann. Denn einige Bauvorhaben erfordern besondere Begebenheiten bezüglich der Bodenbeschaffung. Auch sollte geprüft werden, wann das zu bebauende Grundstück komplett erschlossen ist, damit es bei der Fertigstellung an die Infrastruktur angeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang spielt auch der Kaufpreis des Grundstückes eine wesentliche Rolle. Erschlossene Grundstücke sind teurer als welche, die noch nicht erschlossen sind. Wird ein Grundstück als erschlossen angeboten, sollte man jedoch auf jeden Fall prüfen, welche Erschließungen bereits vorgenommen wurden und ob eventuell noch Erschließungen auf einen zukommen.

