Teilinklusivmiete
Bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung gibt es verschiedene Arten der Preisgestaltung. Zum einen gibt es die Nettokaltmiete, die Teilinklusivmiete und die Warmmiete. Die Teilinklusivmiete ist nun eine besondere Form zur normalen Warmmiete für eine Wohnung. Diese besondere Form der Miete teilt sich in zwei verschiedene Anteile auf. Zum einen sind in dem Mietzins die Nebenkosten enthalten und zum anderen ist ein Teil dieser jedoch nicht enthalten ist. Als Beispiel sei eine Grundmiete genannt in denen die Nebenkosten enthalten sind, jedoch sind z.B. die Heizungs- oder Stromkosten separat zu bezahlen sind. Bei der Erstellung eines Mietvertrages sollten daher alle Nebenkosten separat aufgelistet werden, um eine komplette Übersicht der einzelnen Kosten wie z.B. Strom, Gas oder Wasser zu erhalten. Die Teilinklusivmiete ist sozusagen eine Warmmiete, in der nicht alle Nebenkosten enthalten sind. Häufig werden die Betriebskosten in die Miete inkludiert, die verbrauchsabhängigen Kosten sind jedoch separat zu zahlen. Bei diesen verbrauchsabhängigen Kosten handelt es sich in der Regel um Gas- und Stromkosten, die der Mieter nicht an den Vermieter entrichtet, sondern an das jeweilige Versorgungsunternehmen.

