Teilungsgenehmigung

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Vielfach besitzen Bauherren und Grundstückseigentümer relativ große Grundstücke. Die persönlichen Umstände können ergeben, das der jeweilige Grundstückseigentümer sein Grundstück teilen möchte. Um eine Teilung vorzunehmen benötigt er zunächst eine Genehmigung nach § 19 BauGB (Teilungsgenehmigung). Beim zuständigen Grundbuchamt muss der Grundstückseigentümer zunächst eine Erklärung abgeben, in der er seinen Wunsch nach einer Teilung erklärt. Der Teilungsantrag muss den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Grundsätzlich müssen die Behörden innerhalb von drei Monaten über die Genehmigung des Antrages entscheiden. Sie können diese Frist jedoch noch einmal um drei Monate verlängern, wenn sie einen Zwischenbescheid erlassen. Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, so gilt eine erteilte Genehmigung, auch wenn diese nicht in Schriftform vorliegt. Das abgeteilte Grundstück wird auch als abgeschriebener Grundstücksteil bezeichnet. . Mit der Genehmigung handelt es sich um ein eigenständiges Grundstück, welches sein eigenes Grundbuchblatt erhält.

 
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