Time Sharing
Von dem sogenannten Time Sharing spricht man im Bereich des Ferienwohnrechtes. Dieses Ferienwohnrecht findet sich vor allem im Touristik- und Hotelbereich wieder und wird innerhalb eines Vertrages festgehalten. Der Vertrag wird zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen. Der Verbraucher zahlt hierbei eine vertraglich festgelegte Summe und erhält im Gegenzug von dem Unternehmer das Recht die Wohngebäude zu Wohn- bzw. Erholungszwecken zu nutzen. Dieses Recht erstreckt sich in der Regel auf die Dauer von drei Jahren für einen jeweils vertraglich festgesetzten Zeitraum innerhalb des Jahres, beispielweise in jedem Jahr für 4 Wochen. Die Konzepte der Nutzungsrechte sind sehr unterschiedlich und vom jeweiligen Anbieter abhängig. Eins haben jedoch alle Konzepte gemein: Durch Zahlung der vereinbarten Summe erwirbt der Kunde das Recht die Ferienunterkunft für einen bestimmten Zeitraum, meist auch zu einem bestimmten Zeitraum, zu bewohnen. Das Time Sharing bzw. Das Ferienwohnrecht ist nicht an den Kunden gebunden, sondern kann von diesem verkauft, vermietet, verschenkt oder auch vererbt werden.

