Treuhandkonto
Das Treuhandkonto wird auch als Treuhandanderkonto oder als Anderkonto bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein Konto, welches zwar im eigenen Namen aber für fremde Rechnung unterhalten wird. Der Inhaber des Treuhandkontos ist ein Dritter, der das Konto treuhänderisch verwaltet – er wird als Treuhänder bezeichnet. Bei einer Insolvenz des Treuhänders fällt das Vermögen auf dem Treuhandkonto nicht in dessen Vermögensmasse, auch wenn er der Inhaber des Kontos ist. Dadurch ist das Geld auf dem Treuhandkonto besonders geschützt. Die Banken haben für solche Treuhandkonten besondere Geschäftsbedingungen: demnach dürfen Treuhandkonten vom Inhaber nicht für eigene Zwecke verwendet werden. Die Führung eines Treuhandkontos übernehmen in der Regel Zwangs- und Insolvenzverwalter, Notare und Rechtsanwälte. Im Bereich des Immobiliengeschäftes spielen Treuhandkonten eine große Rolle. Hier kann beispielweise zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden, dass der Kaufpreis für die Immobilie zunächst auf ein Treuhandkonto erfolgt. Dies bietet dem Käufer der Immobilie einen Schutz.

