Umlegung

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Unter einer Umlegung versteht man ein Grundflächentauschverfahren , welches förmlich und gesetzlich geregelt ist . Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Baugesetzbuch. Die Umlegung hat grundsätzlich zum Ziel Grundstücke zu schaffen, die auf Grund ihrer Form, Größe und Lage für eine bauliche oder anderweitige Nutzung geeignet sind. Werden Flächen für die Land- und Forstwirtschaft geschaffen spricht man allerdings von der sogenannten Flurbereinigung. Angeordnet wird eine solche Umlegung von der jeweiligen Gemeinde, wenn die Erfordernis hierfür gegeben ist. Grundsätzlich müssen vier Prinzipien erfüllt werden, bevor man von einer Umlegung sprechen kann: a) Konformitätsprinzip, b) Solidaritätsprinzip, c) Konservationsprinzip und d) Privatnützigkeitsprinzip. Um eine Umlegung vornehmen zu können muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: entweder es liegt nach §30 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan vor oder das Gebiet liegt nach § 34 BauGB innerhalb bebauter Ortsteile. Grundsätzlich müssen zwei verschiedene Arten der Umlegung unterschieden werden: die Erschließungsumlegung und die Neuordnungsumlegung.

 
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