Umnutzung
Bei einer Umnutzung handelt es sich um eine Veränderung in der Nutzungsart. Man spricht daher auch häufig von der Nutzungsänderung, dessen Definition sich in den jeweiligen Landesbauordnungen findet. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Änderung der bisher gegebenen und genehmigten Benutzungsart. Grundsätzlich wird einem Gebäude oder auch Teilen eines Gebäudes, bei der Errichtung eine bestimmte Nutzung zugeschrieben, welche mit der Baugenehmigung auch erteilt wird. So kann es sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude, ein gewerbliches Objekt oder um eine gemischte Nutzung handeln. Grundsätzlich muss sich der Eigentümer und dessen Mieter an diese genehmigte Nutzungsart halten und darf das Objekt nicht für eine andere Nutzungsart verwenden. Hierzu muss vorher eine Nutzungsänderung beantragt werden. Die Beantragung der Nutzungsänderung erfolgt bei den jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden. Doch durch eine Nutzungsänderung sind in der Regel häufig auch kostenintensive Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Denkbar ist beispielweise eine Nutzungsänderung einer bisher als Wohnung genutzten Fläche im Erdgeschoss eines Hauses. Hier könnte zum Beispiel ein Ladenlokal gewünscht werden. Zuvor muss jedoch die Genehmigung für diese neue Nutzung vorliegen.

