Umweltverträglichkeit

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Bei der Umweltverträglichkeit handelt es sich um ein spezielles Maß, welches die indirekten und direkten Auswirkungen auf die Bedingungen wiederspiegelt. Die Veränderung wird durch den Menschen hervorgerufen und hat Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden, Pflanzen, Klima, Mensch und Tier. In diesem Zusammenhang wird auch oft von der Ökologieverträglichkeit gesprochen. Um die Umweltverträglichkeit zu erhöhen wird versucht alle umweltschädigenden Wirkungen zu minimieren, dies betrifft sowohl Wirtschafts- als auch Individual- und Staatshandlungen. Um möglichst umweltverträglich zu wirtschaften wird versucht möglichst wenig Energie und Rohstoffe zu verbrauchen; Altlasten werden immer weiter abgebaut und die Naturbelastung kompensiert; die Belastungen von Wasser, Boden, Lebewesen und Luft, die durch den wirtschaftlichen Kreislauf entstehen können, werden weitestgehend vermieden bzw. verringert; durch den Verzicht von Technologien, die eine unkalkulierbare Bedrohung darstellen, begrenzt sich das Risiko für den Menschen und die Natur. Das Gesetz selbst schreibt zumindest ein Minimum von Umweltverträglichkeit, indem eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Genehmigungen von Straßenbaumaßnahmen, Flächennutzungsplänen, Industrieanlagen, usw. vorgenommen werden muss.

 
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