Unbedenklichkeit
Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff „Unbedenklichkeit“ein Wort, welches aus dem Steuerwesen stammt. Es handelt sich bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung also um eine Bescheinigung seitens des Finanzamtes, in der erklärt wird, dass die entsprechende Person, keine steuerlichen Verpflichtungen hat bzw. diesen immer nachgekommen ist. Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden in den verschiedensten Bereichen benötigt, so beispielsweise bei der Beantragung von Konzessionen, innerhalb der verschiedensten Gewerben und bei Immobiliengeschäften. Im Immobilienbereich: Bevor der Eigentümerwechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt werden. Hierin wird dem neuen Eigentümer bescheinigt, dass keinerlei Steuerschulden bestehen. Dies bedeutet, dass die Grunderwerbssteuern entrichtet wurden und somit eine Umschreibung innerhalb des Grundbuches erfolgen kann. Vor Gutschrift des Steuerbetrages wird nur dann eine Bescheinigung ausgestellt, wenn eine Sicherstellung der Grunderwerbssteuer erfolgt.

