Verbraucherkreditgesetz

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Bei dem Verbraucherkreditgesetz, welches auch mit VerbrKrG abgekürzt wird, handelte es sich um ein Gesetz, welches in erster Linie zum Schutz des Verbrauchers herausgegeben wurde und somit auf die Entwicklungen innerhalb des derzeitigen Kreditgewerbes reagierte. Das Verbrauchergesetz wurde jedoch im zu Beginn des Jahres 2002 mit dem Gesetz zur Schuldrechtsmodernisierung aufgehoben und in diesem Zuge in das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Heute sind also die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden. Das Verbrauchergesetz findet sich heute in den Paragrafen 491 bis 498 und 499 bis 506. In den ersten Paragrafen finden sich die Vorschriften für Verbraucherdarlehen und in den darauf folgenden für sonstige Finanzierungshilfen. Die Regelungen und Vorschriften innerhalb des BGB’s schützen auch heute noch in erster Linie den Verbraucher.

 
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