Verkehrswert

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Der Verkehrswert eines Grundstückes, sowohl eines unbebauten als auch der eines bebauten, ist in den verschiedensten Bereichen sehr wichtig: beispielweise bei Erbauseinandersetzungen oder bei der Frage nach der Beleihungsgrenze. Der Verkehrswert wird grundsätzlich von einem Fachmann, der als Sachverständige bezeichnet wird, ermittelt. Es kann jedoch vorkommen, das auch die Katasterämter oder die Liegenschaftsämter den Verkehrswert ermitteln. Da der Verkehrswert bei der Finanzierung durch das Kreditinstitut eine maßgebende Rolle spielt, haben die Banken häufig ihre eigenen Gutachter, die das Grundstück bewerten. So sieht es auch bei den Finanzämtern aus, die ihre eigenen Gutachter zur Ermittlung heranziehen. Dadurch, dass die Ermittlung des Verkehrswertes von den verschiedensten Personen vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass völlig verschiedene Werte dabei herauskommen. Die Bodenrichtwerte, die jährlich von den Gemeinden ermittelt werden müssen können erheblich von dem Verkehrswert abweichen. Der Verkehrswert ist von den verschiedensten Kriterien abhängig, bei einem bebauten Grundstück richtet sich dieser in erster Linie nach dem Zustand des Grundstücks und dem darauf befindlichen Gebäude, dem Umfeld und der Lage.

 
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