Vermittlerprovision
Eine Vermittlerprovision findet man heute in den verschiedensten Bereichen. Gerade im Bereich des Immobiliengeschäftes fallen oft Vermittlerprovisionen an. Im Bereich der Immobilien wird eine Vermittlungsprovision beispielweise von Maklern verlangt, diese wird auch als Courtage bezeichnet. Diese Vermittlungsprovision wird nicht nur dann verlangt, wenn es um die Vermittlung eines Kaufes geht, sondern vielfach auch bei der Vermietung. Immer dann, wenn ein Makler als Vermittler auftritt, fällt auch eine Courtage an. Beim Erwerb einer Immobilie beläuft sich die Vermittlungsprovision in der Regel auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises, bei der Vermietung ist es dagegen eine bestimmte Anzahl an Monatsmieten. Besondere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Bevor der Makler eine Vermittlerprovision verlangen kann, muss er eine Maklervereinbarung getroffen haben, diese kann auch mündlich getroffen werden. Nicht immer muss die Vermittlerprovision seitens des Käufers oder des Mieters getragen werden. Manchmal übernimmt der Verkäufer bzw. der Vermieter diese und in anderen Fällen teilen sich die Vermittlerprovision beide Partner.

