Versicherungswert

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Von dem Versicherungswert spricht man im Rahmen einer Gebäudeversicherung, er stellt eine Rechengröße dar. Aber auch bei anderen Versicherungen spricht man von dem Versicherungswert, dieser entspricht dem Wert der zu versichernden Sache. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert der Sache deutlich über der Versicherungssumme liegen, so liegt eine Unterversicherung vor. Dies kann im Schadensfall erhebliche Nachteile für den Versicherten mit sich bringen. Denn grundsätzlich haften die Versicherungsunternehmen dann nur in einem entsprechenden Verhältnis. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten Schadenformel. Liegt der tatsächliche Wert der Sache jedoch deutlich unter der Versicherungssumme (sogenannte Überversicherung), so können beide Vertragsparteien eine Herabsetzung der Versicherungssumme fordern – damit minimiert sich in der Regel auch die Versicherungsprämie. Eine Überversicherung darf seitens des Versicherungsnehmers nicht abgeschlossen werden, um sich damit einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen, denn in diesen Fällen wäre der Versicherungsvertrag nichtig.

 
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