Verwandtendarlehen

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Bei einem Verwandtendarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches von Verwandten, Bekannten oder Freunden gewährt wird. Es ist von seiner Art her mit dem Arbeitgeberdarlehen zu vergleichen. Für ein Verwandtendarlehen fallen in der Regel keine oder nur sehr geringe Zinsen an. Hinzu kommt, dass oft auf die Absicherung ganz verzichtet wird. Sinnvoll kann ein solches Verwandtendarlehen dann sein, wenn ein Großteil des gesamten Finanzierungsrahmens von einer Fremdfinanzierung übernommen werden soll, das Eigenkapital also sehr gering ist. Oft wird dann nämlich der eingeräumte Beleihungsrahmen mit dem Darlehen von einem Kreditinstitut überschritten. Das Verwandtendarlehen kann im Grundbuch zur Absicherung nachrangig eingetragen werden, oft wird es jedoch gar nicht eingetragen. Wird das finanzierte Objekt anschließend vermietet, so muss man wissen, dass die Zinsen aus dem Verwandtendarlehen steuerlich geltend gemacht werden können, wenn das Darlehen dem sogenannten „Fremdvergleich“ standhält. Dies bedeutet, dass eine vertragliche Regelung getroffen werden muss, wie es auch bei Banken üblich ist. Ferner muss der Darlehensnehmer nachweisen, dass er die Zinsen auch tatsächlich und regelmäßig zahlt.

 
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