Vorfälligkeitsentschädigung
Gerade bei der Immobilien- und Baufinanzierung ist es nicht selten, dass Hypotheken mit einer langen Laufzeit abgeschlossen werden – teilweise sogar 30 Jahre und länger. Hierzu muss man wissen, dass sich die Banken das Geld, welches sie an den Bauherren zahlen, auf dem freien Kapitalmarkt beschaffen, für welches sie einen festen Zinssatz zahlen. Falls der Darlehensnehmer nun die Hypothek ablösen möchte bzw. aus dem Vertrag aussteigen will oder er die Hypothek zu einem günstigeren Zinssatz fortsetzen möchte, dann hat er an die jeweilige Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist gleich der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Zinssatz. Je nach Darlehenshöhe und noch bestehender Laufzeit, kann sich hier schnell eine sehr hohe Summe ergeben. Daher rechnet es sich nur in den seltensten Fällen, den jeweiligen Darlehensvertrag vor seiner Fälligkeit zu kündigen. Grundsätzlich kann bei Hypotheken eine Zinsanpassung nach einer bestimmten Laufzeit vereinbart werden. Fällt der Zinssatz in den Jahren, so kann sich der Darlehensnehmer freuen. Steigt der Zinssatz jedoch in dem Zeitraum, so muss er den erhöhten Zinssatz zahlen.

