Wärmebedarfsausweis

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Bei dem Wärmebedarfsausweis, der auch als Energiebedarfsausweis bezeichnet wird, handelt es sich um ein Zertifikat, welches ab dem Jahr 2008 für alle Gebäude verpflichtend ist. Schon seit dem Jahr 2002 müssen Wärmebedarfsausweise ausgestellt werden, wenn Gebäude neu errichtet oder diese erweitert bzw. verändert werden. Die Energiesparverordnung 2007 hat festgelegt, dass nun auch bestehende Gebäude einen Wärmebedarfsausweis nachweisen müssen. In dem Wärmebedarfsausweis finden sich Angaben zu der energetischen Qualität des Gebäudes und zeigt Einsparpotentiale auf. Zudem werden hier Empfehlungen geben, wie ein kostengünstige Modernisierung möglich ist, die jedoch nicht verpflichtend sind. Hintergrund sind die extrem hohen Heizkosten, die jährlich verbraucht werden. Durch den Wärmebedarfsausweis ist es möglich verschiedene Gebäude auf ihre energetische Qualität hin zu vergleichen. Man geht davon aus, dass es nun eine hohe Nachfrage geben wird, daher gelten für bestehende Gebäude bestimmte Übergangsregelungen. Grundsätzlich muss ein Wärmeenergieausweis vorgelegt werden, wenn das Gebäude veräußert werden soll. Bei Gebäuden die vor dem Jahr 1965 erbaut wurden beginnt die Ausweispflicht am 1. Juli 2009 und für Gebäude nach diesem Baujahr gilt der 1. Juli 2008 als Stichtag.

 
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