Wärmepass

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Nach Abschluss einer Baumaßnahme kann eine sogenannter Wärmepass erstellt werden. Dieser belegt, dass die Besitzer ihr Gebäude nach dem neuesten Stand der Technik saniert haben. Dabei haben Bauherren alle energiesparende Maßnahmen erfüllt. Der Wärmepass muss folgenden Angaben zum Gebäude enthalten: Standort, Baujahr, der allgemeine „Ist-Zustand“, Wohneinheiten, Wohnfläche, Energieträger und Art der Warmwasserversorgung. Ein solcher Wärmepass ist sehr wertvoll bei einem eventuellen Verkauf des Hauses. Denn solch eine Zertifikat hat mittlerweile einen hohen Stellenwert und einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Kaufpreis. Bei einem Neubau ist dieser Wärmepass Pflicht. Bei Altbauten wird er schrittweise eingeführt ab 01. Juli 2008. Es besteht hier die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs – oder Verbrauchsausweis für alle Altbauten bis zum 30. September 2008. Bei Gebäuden, die im Jahre 1965 erstellt wurden oder noch älter sind besteht eine Pflicht ab 01. Juli 2008 , Bedarfsausweis ab 1. Oktober 2008. Grundsätzlich hilf der Wärmepass den Hausbesitzern Energie und Kosten einzusparen. Durch eine detaillierten Energiediagnose des Gebäudes mit Vorschlägen für Dach, Wände , Keller und Fenster.

 
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