Wärmeschutzverordnung

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Erstmals wurde im Jahre 1978 ein Energieeinsparungsgesetz eingeführt. Diese wurde im Jahre 1976 vom Bundestag beschlossen. Zielsetzung war eine Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen, durch die immer ansteigenden Energiepreise. Novelliert wurde die Wärmeschutzverordnung im Jahr 1984 und 19995. Abgelöst wurde sie am 1. Februar 2002 durch die Energiesparverordnung. Erstmals vereint diese die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Heute erfolgt der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes nach einem neuen Konzept. Es wird nun nicht mehr allein die thermische Qualität eines Gebäudes durch die Wärmedämmung de Bauteile beurteilt, sondern der Heizenergiebedarf eines Gebäudes steht nun im Mittelpunkt. Berechnet wird dies durch die sogenannte Energiebilanz. Das Ergebnis der Energiebilanz schätzt den Energieverbrauch eines Gebäudes. Nachzuweisen ist aber kein Mindest – oder Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Nachzuweisen ist nur, dass das Gebäude nicht zu viel Heizwärme benötigt. Ziel der Wärmschutzverordnung ist die Verminderung des Heizenergiebedarfs. Sie gilt für alle beheizten Neubauten und Altbauten, denen durch Renovierungsarbeiten ( mehr als 20 Prozent der Bauteilfläche ) erfolgen. Oder wenn ein beheizter Raum bzw. die vorhandenen beheizte Gebäudefläche um mehr als 10 Quadratmeter erweitert wird.

 
Bild Registrieren2