Warmmiete
Unter dem Begriff Warmmiete versteht man den gesamten Mietbetrag, den ein Mieter an seinen Vermieter zu leisten hat. Dieser zu zahlende Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuerst wird die Kaltmiete zu Grunde gelegt, sie entspricht einem Teil der Miete, den Teil der die alleinige Raumnutzung abdeckt. Durch die Nebenkostenabrechung werden die restlichen anfallen Kosten aufgelistet und gesondert ausgewiesen. Unter diese zusätzlichen anfallenden Kosten fallen: Müllabfuhr, warmes und kaltes Wasser, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss . Andere Kosten wie Strom und Telefon werden gesondert von dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Also entspricht die Warmmiete den gesamten Mietbetrag, den der Mieter an seinen Vermieter zu zahlen hat. Festgelegt wird dieser Betrag in dem sogenannten Mietvertrag. Gezahlt wird diese Miete immer zum ersten eines Monats. Warmmiete ist auch die Grundlage bei einer eventuellen Mietminderung. Anderseits hat auch der Vermieter das Recht auf eine Mieterhöhung. Somit ist er in der Lage, seine Miete an allgemeine Preissteigerungen anzupassen. Auch heute findet man immer noch Mietverträge, die eine Warmmiete ausgeben, bei denen die Nebenkosten jedoch nicht separat ausgewiesen werden.

