Werkvertrag

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Bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen und schulrechtlichen Vertrag. Der jeweilige Unternehmer verpflichtet sich mit dem Vertrag zur Herstellung des entsprechenden Werkes, der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich zu zur Zahlung, der im Vertrag festgelegten Vergütung. Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer also nicht nur die Arbeitsleistung (wie bei einem Dienstvertrag), sondern auch das letztendlich vereinbarte Arbeitsergebnis. Seitens des Unternehmers muss das Werk so hergestellt werden, dass es keine Mängel aufweist und entsprechend den zugesicherten Eigenschaften hergestellt wird. Sollte das Werk bei der Abnahme Mängel aufweisen, so muss dem Unternehmer zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Hierfür kann eine angemessene Frist eingeräumt werden. Bauherren, die für den Hausbau einen Werksvertrag abschließen sollten eingehend die Bau-/Leistungsbeschreibungen durchlesen, die dem Vertrag in der Regel zugrunde liegen. Denn hierin sind genau die Leistungen enthalten, die der Unternehmer zu erbringen hat.

 
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