Wertschätzungsgebühren

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Der Begriff Wertschätzungsgebühren lässt sich auf zwei verschiedene Arten definieren. Zum einen werden unter den Wertschätzungsgebühren die sogenannten Vermittlerprovisionen verstanden, die im Immobilienbereich auch häufig als Courtage bezeichnet wird. Bei den Wertschätzungsgebühren in diesem Zusammenhang handelt es sich um die Provision, die dem Vermittler zusteht, wenn er ein entsprechendes Darlehen vermittelt. Somit gehören die Wertschätzungsgebühren zu den Kosten einen Darlehens. Andererseits versteht man unter den Wertschätzungsgebühren aber auch die Schätzkosten oder auch Taxkosten genannt. Viele Banken, Kreditinstitute und Bausparkassen verlangen, bevor sie eine Darlehen gewähren, ein entsprechendes Gutachten über die zu finanzierende Immobilie. Die Kosten stellen sie ihren Kunden in Rechnung, sie werden als Schätzkosten oder Schätzgebühren bezeichnet. Grundsätzlich sind die Geldgeber verpflichtet diese Schätzkosten auch vertraglich zu vereinbaren, dass heißt sie müssen im Darlehensvertrag aufgeführt sein. In der Regel werden diese Schätzkosten seitens der Geldgeber bei der Auszahlung des Darlehens direkt einbehalten – sprich der Auszahlungsbetrag minimiert sich um die Schätzkosten.

 
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