Wiederkaufsrecht
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Wiederkaufsrecht um ein Recht, welches vertraglich geregelt wird. Demnach räumt sich der Verkäufer einer Sache das Recht ein, die Sache zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Dieses Wiederkaufsrecht wird auch häufig im Bereich des Grundstücksverkaufs eingesetzt. In diesem Zusammenhang spricht man von der Rückauflassungsvormerkung. Sie wird insbesondere gern von Gemeinden und Städten angewendet, die ihre Grundstücke veräußern. Zur Sicherung des Anspruchs auf eine Rückübertragung des Grundstückes, wird die Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Grundsätzlich sind bei der Bebauung des Grundstückes die unterschiedlichsten Auflagen (Bauauflagen) zu beachten und einzuhalten. Die Städte und Gemeinden sichern sich mit dem Wiederkaufsrecht ab, dass diese Auflagen seitens des Grundstückskäufers auch eingehalten werden. Hält der neue Eigentümer sich nicht an diese Auflagen, so hat die Gemeinde oder Stadt einen Anspruch auf die Rückübertragung des Grundstückes. Das Grundstück geht in diesem Fall wieder an die Stadt oder die Gemeinde zurück, die dann erneut Eigentümer ist.

