Wirtschaftsgebäude

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Unter einem Wirtschaftsgebäude versteht man ein Gebäude, welches wirtschaftlich genutzt wird. Hierzu gehören insbesondere Gebäude, die dem Arbeiten, dem Verkehr und dem Handel dienen, wie beispielweise Fabriken, Werkstätten, Bürogebäude, Kaufhäuser, Speicher, Bahnhöfe und Parkhäuser. Diese Gebäude gehören grundsätzlich zu dem Betriebsvermögen und dienen in keinem Fall Wohnzwecken. Grundsätzlich kann man in diesem Zusammenhang nur von einem Wirtschaftsgebäude sprechen, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude nach dem Stichtag 31. März 1985 beantragt wurde. Häufig wird der Begriff Wirtschaftsgebäude jedoch auch in einem anderen Zusammenhang verwandet. Man versteht hierunter auch Gebäude, die dem Eigentümer aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dienen. Die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes ergibt sich in diesem Zusammenhang aus dem Ertrag, den das Gebäude aus einer Vermietung oder einer Verpachtung erzielt. Im weiteren spielt hierbei jedoch auch die Wertentwicklung des Gebäudes eine entscheidende Rolle.

 
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