Wohnfläche

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Unter der Wohnfläche versteht man die Grundfläche, die anrechenbar ist, von allen Räumen zusammen, die zu einer Wohnung gehören. In der Wohnfläche nicht mit eingeschlossen sind die Grundflächen von Zubehörräumen, wie beispielweise von Dachböden oder Kellern. Die gesamte Wohnfläche spielt eine wesentliche Rolle bei der Planung der Finanzierung und der anschließenden Bewilligung des Darlehens. Grundsätzlich muss man drei verschiedene Berechnungsarten für die Wohnfläche unterscheiden: Berechnung nach der II. Berechnungsverordnung, nach der Wohnflächenverordnung und nach DIN283/277. Ermittelt man die Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung, so dürfen die Grundflächen der Räume nur voll angerechnet werden, wenn die lichte Höhe mindestens zwei Meter beträgt. Für Flächen, deren lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern liegt, gilt, dass diese zur Hälfte angerechnet werden dürfen. Alles was unter einem Meter lichte Höhe liegt, darf in die Berechnung nicht mit einfließen. Gehören zu der Wohnung Terrassen, Balkone oder Loggien, so dürfen 50 Prozent dessen Fläche angerechnet werden. Die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung hat die zuvor genannte Berechnungsweise abgelöst. Als wesentliche Änderung kann die Anrechnung von Balkonen, Loggien und Terrassen genannt werden, die nur noch mit 25 Prozent hinzugerechnet werden dürfen.

 
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