Wohngeld

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Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die Personen gewährt wird, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse, nicht in der Lage sind, die Miete komplett selbst zu zahlen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der zur Miete gewährt wird. Was viele nicht wissen ist, dass Wohngeld auch beantragt werden kann, wenn es sich um ein Wohneigentum handelt – man spricht in diesem Zusammenhang dann von dem Lastenzuschuss. Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben Eigentümer, die ihre Immobilie selber bewohnen und die aufgrund ihres Einkommens, die hohe Belastung nicht selbst tragen können. Wie auch beim Wohngeld, wird der Antrag beim zuständigen Wohngeld-Amt gestellt. Bei der Überprüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld oder auch Lastenzuschuss besteht, werden verschiedene Kriterien zu Grunde gelegt: das Einkommen der Familie, die Größe der Familie und auch die Größe und das Alter der Immobilie. Grundsätzlich wird das Wohngeld immer nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt (in der Regel ein Jahr). Nach Ablauf dieses Jahres muss ein erneuter Antrag gestellt werden, bei dem auch die persönlichen Umstände neu überprüft werden. Die rechtlichen Grundlagen zum Wohngeld finden sich in erster Linie in dem Wohngeldgesetz.

 
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