Wohnungsbauprämie

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Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Wohnungsbauförderung in Deutschland. Grundsätzlich hat jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt steuerpflichtig ist einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überstiegen und Bausparbeiträge geleistet werden. Die maximal zu fördernden Aufwendungen bei der Wohnungsbauprämie belauft sich auf 512 Euro im Jahr für Alleinstehende und bei Ehegatten auf 1.024 Euro. Zur Zeit werden hiervon 8,8 Prozent staatlich gefördert, so dass sich eine maximale Förderungsprämie von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro ergibt. Um in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu kommen, darf die Einkommensgrenze von 25.600 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und von 51.200 Euro bei Verheirateten nicht überschritten werden. Grundsätzlich wird hierbei das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt. Allerdings muss hierbei gesagt werden, dass das zu versteuernde Einkommen für jedes Kind um 5.808 Euro reduziert werden kann. Die Wohnungsbauprämie wird nur ausgezahlt, wenn die Sperrfrist (sieben Jahre) eingehalten wurde. Andernfalls müssen eventuell bereits gezahlte Prämien, entweder ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine vorzeitige Verfügung keinen Einfluss auf die Wohnungsbauprämie hat.

 
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