Zession

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Der Begriff Zession stammt von dem Lateinischen Begriff „cessio“. Man versteht unter einer Zession die Abtretung. Dabei wird eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen. Der erste Gläubiger wird in diesem Zusammenhang als Zendent bezeichnet und der andere Gläubiger als Zessionar. Die Zession erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag beider Parteien. Der Schuldner selbst, der an den Gläubiger zu zahlen bzw. zu leisten hat, wird als debitor cessus bezeichnet. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Zession bzw. zur Abtretung finden sich im Paragrafen 1392 und folgende des bürgerlichen Gesetzbuches, welches auch einfach mit BGB abgekürzt wird.

 
Bild Registrieren2